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Nachdem Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler von Deutschland ernannt worden war, begann er mit einer Reihe von rassenpolitischen Maßnahmen, die sich gegen diejenigen richteten, die nicht in das nationalsozialistische Ideal einer arischen Gesellschaft passten. Viele dieser Maßnahmen fanden ihren Niederschlag in den 2.000 antijüdischen Verordnungen, die während der nationalsozialistischen Herrschaft erlassen wurden, die mit der offiziellen Kapitulation Deutschlands vor den alliierten Streitkräften am 2. Mai 1945 zu Ende ging.
Hintergrund
1920 veröffentlichte die Nazipartei auf ihrer ersten Versammlung ein 25-Punkte-Programm, in dem sie ihre Absicht erklärte, die bürgerlichen, politischen und rechtlichen Rechte der Juden aufzuheben und sie von dem, was sie als deutsche arische Gesellschaft ansahen, auszugrenzen. Neben den Juden umfasste die nationalsozialistische Interpretation der Utopie die Ausrottung anderer Gruppen, die als abweichend oder schwach angesehen wurden.
Neben den Juden gab es in der nationalsozialistischen Vision der deutschen Gesellschaft keinen Platz für andere als "fremd" betrachtete ethnische Gruppen, vor allem für Roma, Polen, Russen, Weißrussen und Serben. Auch Kommunisten, Homosexuelle oder Arier mit angeborenen Krankheiten konnten in ihrem unmöglichen und unwissenschaftlichen Konzept eines rassisch reinen und homogenen Deutschlands keinen Platz finden oder Volksgemeinschaft .
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1. April 1933, Berlin: SA-Mitglieder beteiligen sich an der Kennzeichnung und dem Boykott jüdischer Geschäfte.
Die Nazis betrachteten das jüdische Volk als das Haupthindernis für die Verwirklichung der Volksgemeinschaft. Daher zielten die meisten der von ihnen geplanten und später eingeführten neuen Gesetze darauf ab, den Juden jegliche Rechte und Macht zu nehmen, sie aus der Gesellschaft zu entfernen und sie schließlich zu töten.
Kurz nach seinem Amtsantritt als Reichskanzler organisierte Hitler eine Boykottkampagne gegen jüdische Geschäfte: Jüdische Läden wurden mit Davidsternen bemalt, und potenzielle Kunden wurden durch die einschüchternde Anwesenheit von SA-Sturmtruppen "entmutigt".
Anti-jüdische Gesetze
Das erste offizielle antisemitische Gesetz war das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, das der Reichstag am 7. April 1933 verabschiedete. Es entzog jüdischen Staatsbediensteten die Beschäftigungsrechte und verbot allen Nicht-Ariern die Beschäftigung beim Staat.
In der Folge wurden immer mehr antijüdische Gesetze erlassen, die alle Bereiche des normalen Lebens durchdrangen: Juden wurde alles untersagt, vom Ablegen von Universitätsprüfungen über die Benutzung öffentlicher Parks bis hin zum Besitz eines Haustiers oder eines Fahrrads.
Nürnberger Gesetze: Grafik der neuen Politik des Verbots der Heirat zwischen Juden und Deutschen.
Im September 1935 wurden die so genannten "Nürnberger Gesetze" eingeführt, vor allem das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre und das Reichsbürgergesetz. Diese definierten Juden und Deutsche rassisch, einschließlich Definitionen und Einschränkungen für diejenigen, die als gemischt jüdisch und deutsch galten. Danach waren nur diejenigen, die als reine Arier galten, deutsche Staatsbürger, während deutscheDie Juden wurden auf den Status von Staatsuntertanen zurückgestuft.
Siehe auch: Wie das Zimmermann-Telegramm zum Eintritt Amerikas in den Krieg beitrugAndere Gesetze
- Nach nur einem Monat an der Macht verbot Hitler die Kommunistische Partei Deutschlands.
- Kurz darauf folgte das Ermächtigungsgesetz, das es Hitler ermöglichte, vier Jahre lang Gesetze ohne Anhörung des Reichstags zu erlassen.
- Bald wurden die Gewerkschaften verboten, gefolgt von allen politischen Parteien außer den Nazis.
- Am 6. Dezember 1936 wurde die Mitgliedschaft in der Hitlerjugend für Jungen zur Pflicht.
Der Holocaust
Nach dem Entzug aller Rechte und des Eigentums, dem Höhepunkt der Politik gegen Juden und andere, die rechtlich als untermenschen oder Untermenschen, durch das Naziregime war die Vernichtung.
Der Holocaust, eine Umsetzung der Endlösung, die 1942 auf der Wannseekonferenz den führenden Nazifunktionären offenbart wurde, führte zum Tod von schätzungsweise insgesamt 11 Millionen Menschen, darunter etwa 6 Millionen Juden, 2-3 Millionen sowjetische Kriegsgefangene, 2 Millionen ethnische Polen, 90.000-220.000 Roma und 270.000 behinderte Deutsche. Die Tötungen erfolgten in Konzentrationslagern und durch mobile TötungsanlagenKader.
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